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  • 25. Dezember 2025 um 11:15
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Silvester in Oldenburg: Was beim Feuerwerk erlaubt ist – und worauf unbedingt geachtet werden sollte

Silvester in Oldenburg: Was beim Feuerwerk erlaubt ist – und worauf unbedingt geachtet werden sollte

Der Jahreswechsel 2025/2026 steht vor der Tür und auch in Oldenburg wird das neue Jahr traditionell mit bunten Feuerwerken begrüßt.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Ab wann darf Feuerwerk verkauft werden?
  2. Wann darf gezündet werden – und von wem?
  3. Wo ist Feuerwerk tabu?
  4. Welche Strafen drohen bei Verstößen?
  5. Rücksicht auf Menschen und Tiere 🐾

Damit die Silvesternacht für alle sicher bleibt, erinnert die Stadt an klare Regeln rund um Verkauf, Nutzung und Verbotszonen von Feuerwerkskörpern. Besonders sensible Bereiche benötigen dabei besondere Rücksicht. 🎇

Ab wann darf Feuerwerk verkauft werden?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II startet in diesem Jahr am Montag, 29. Dezember. Vorher dürfen Raketen, Batterien & Co. zwar bereits bei den Händlern lagern, müssen dort aber sicher verwahrt bleiben. Ein früher Verkauf ist nicht erlaubt.

Wann darf gezündet werden – und von wem?

Gezündet werden darf ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar. Erlaubt ist das Abbrennen nur für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerhalb dieses Zeitraums bleibt Feuerwerk tabu.

Wo ist Feuerwerk tabu?

In bestimmten Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Dazu zählen unter anderem:

  • die unmittelbare Nähe von Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • Reet- und Fachwerkhäuser

Der Hintergrund: Funkenflug kann besonders bei reetgedeckten Gebäuden schnell zu Bränden führen. Gleichzeitig sollen Kinder, ältere Menschen und Kranke vor starker Lärmbelastung geschützt werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Auch in ausgelassener Silvesterstimmung gilt: Sicherheitsregeln sind kein Vorschlag, sondern Pflicht. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Neben möglichen Schadenersatzforderungen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes.

Rücksicht auf Menschen und Tiere 🐾

Besondere Rücksicht ist rund um Krankenhäuser, Hospize und Altenheime gefragt. Laute Böller sollten dort möglichst ganz vermieden werden.
Auch Haustiere leiden häufig stark unter dem Lärm und den Lichtblitzen. In deren unmittelbarer Umgebung empfiehlt es sich, auf Knallerei zu verzichten und für eine möglichst ruhige Umgebung zu sorgen.



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Dienstag: Tweelbäker Tredde und Elsässer Straße
Mittwoch: Silvester
Donnerstag: Feiertag
Freitag: Donnerschweer Straße und Neusüdender Weg

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