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Redaktion -
22. Dezember 2025 um 16:17
Silvester ohne Stress: Polizei im Nordwesten gibt wichtige Feuerwerks-Tipps
Jedes Jahr kommt es durch Leichtsinn, falsche Handhabung oder verbotene Knallkörper zu schweren Verletzungen, Bränden und hohen Sachschäden – dabei lässt sich vieles ganz einfach vermeiden.
Diese Feuerwerks-Kategorien gibt es
Feuerwerkskörper sind im Sprengstoffgesetz klar geregelt und in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Kategorie F1 – Kleinfeuerwerk
Dazu zählen unter anderem Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummer oder kleine Bodenfontänen. Diese Artikel dürfen ganzjährig genutzt werden und sind ab 12 Jahren erlaubt.
Kategorie F2 – Mittelfeuerwerk
Raketen, Böller und Batterien fallen in diese Kategorie. Verkauf nur vom 29. bis 31. Dezember und ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Gezündet werden darf nur am 31. Dezember und 1. Januar. Wer außerhalb dieser Zeiten oder in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen Feuerwerk abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Kategorie F3 und F4 – Großfeuerwerk
Diese Feuerwerkskörper sind besonders leistungsstark und gefährlich. Erwerb und Nutzung sind nur mit behördlicher Genehmigung und entsprechender Fachkunde erlaubt.
Für private Feiern spielen in der Regel nur F1 und F2 eine Rolle.
Wichtige Regeln für den sicheren Umgang mit Feuerwerk
Die Polizei rät dringend, beim Zünden von Feuerwerkskörpern einige Grundregeln zu beachten:
- Nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung verwenden
- Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen genau lesen
- Feuerwerk niemals in der Hand oder in Menschennähe zünden
- Keine Knallkörper auf Personen, Tiere oder in Menschenmengen werfen
- Lokale Verbotszonen und zeitliche Einschränkungen beachten
Schon kleine Unachtsamkeiten können schwere Folgen haben.
Achtung bei Schreckschuss- und Signalwaffen
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Zeichen im Kreis) dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten – auch in der Silvesternacht. Dafür ist immer eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Verbotene Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich
Nicht zugelassene Knallkörper, oft als „Polenböller“ bekannt, sind verboten. Sie können schwerste Verletzungen verursachen, darunter:
- Knalltraumen und Tinnitus
- Schwere Verbrennungen
- Verlust von Fingern oder ganzen Gliedmaßen
- Verätzungen von Augen, Haut und Atemwegen
- Atemnot und dauerhafte Lungenschäden
Der Einsatz solcher Pyrotechnik ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Gefahr.
Kinder, Jugendliche und Tiere besonders schützen
Eltern sollten ein wachsames Auge auf ihre Kinder haben. Feuerwerk darf nur entsprechend der Altersfreigabe genutzt werden. Auch Tiere reagieren oft panisch auf laute Knallgeräusche. Rücksicht auf Haus- und Wildtiere hilft, unnötigen Stress und Gefahren zu vermeiden.
Bei Verstößen sofort die Polizei informieren
Wer verbotene Böller zündet, Feuerwerk in Verbotszonen abbrennt oder gezielt Menschen gefährdet, sollte umgehend der Polizei gemeldet werden. Nur so lassen sich schwere Unfälle verhindern und ein sicheres Feiern für alle ermöglichen.
Mit ein bisschen Rücksicht, gesundem Menschenverstand und den richtigen Regeln wird Silvester ein Fest – und kein Einsatz für Rettungsdienst oder Feuerwehr.
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