Greensill-Bank: Anklage gegen frühere Führungskräfte in Bremen erhoben
Anklage im Greensill-Verfahren eingereicht
Das Landgericht Bremen soll nun über die Vorwürfe entscheiden. Im Raum stehen der Verdacht des Bankrotts im besonders schweren Fall sowie Beihilfe dazu. Zusätzlich umfasst die Anklage den Vorwurf der unrichtigen Darstellung beziehungsweise der Beihilfe hierzu.
Milliardenfinanzierung unter Verdacht
Nach Abschluss der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft insbesondere bei den früheren Vorständen einen hinreichenden Tatverdacht. Demnach sollen im Jahr 2019 Finanzierungen für den Erwerb mehrerer Stahlwerke durch die Gupta Family Group Alliance in Höhe von insgesamt 2,18 Milliarden Euro ermöglicht worden sein. Dabei sollen bankaufsichtliche Vorgaben bewusst missachtet und umgangen worden sein. Diese Vorgehensweise soll maßgeblich zur Insolvenz der Greensill Bank AG im Jahr 2021 beigetragen haben.
Zweifel an Buchführung und Jahresabschluss
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass das Kreditgeschäft in den Handelsbüchern sowie im Jahresabschluss 2019 falsch dargestellt wurde. Nach Einschätzung der Ermittler sei das Geschäft entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als risikoarm und bankaufsichtlich zulässig ausgewiesen worden, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall gewesen sein soll.
Nächster Schritt vor Gericht
Mit der Anklageerhebung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Greensill-Skandals erreicht. Nun liegt es am Landgericht Bremen, über die Zulassung der Anklage und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu entscheiden.
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