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  • 2. Dezember 2025 um 17:33

Oldenburg stimmt ab: Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung kommt im Februar 2026

Oldenburg stimmt ab: Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung kommt im Februar 2026

In Oldenburg steht eine wichtige Entscheidung an: Der Verwaltungsausschuss hat das Bürgerbegehren zur Abschaffung der Baumschutzsatzung geprüft – und für zulässig erklärt.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Der Bürgerentscheid ist offiziell auf dem Weg
  2. Mehr als genug Stimmen: Quorum klar erreicht
  3. Termin steht: 22. Februar 2026
  4. Wie abgestimmt wird
  5. Briefabstimmung bleibt möglich
  6. Abstimmungsbenachrichtigung kommt Mitte Januar
  7. Kosten und Ablauf der Ergebnisfeststellung
  8. Rund 900 Wahlhelfer werden gebraucht
  9. Was regelt die aktuelle Baumschutzsatzung überhaupt?

Der Bürgerentscheid ist offiziell auf dem Weg

Alle formalen Voraussetzungen wurden erfüllt, sodass einem Bürgerentscheid nichts mehr im Weg steht.

Mehr als genug Stimmen: Quorum klar erreicht

Am 20. Oktober wurden fast 14.000 Unterschriften eingereicht. Nach der Prüfung bleiben 13.068 gültige Unterstützungen übrig – deutlich mehr als die benötigten 10.138 Stimmen. Damit ist das erforderliche Quorum von 7,5 Prozent der Wahlberechtigten klar erfüllt.

Termin steht: 22. Februar 2026

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 22. Februar 2026, zwischen 8 und 18 Uhr statt. Der Zeitrahmen ist gesetzlich vorgegeben: Nach Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten abgestimmt werden.

Wie abgestimmt wird

Damit die Durchführung trotz kurzer Vorbereitungszeit reibungslos läuft, wurden organisatorische Vereinfachungen beschlossen.

  • Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich in den Räumen, die auch bei der letzten Kommunalwahl genutzt wurden.
  • An einigen Standorten werden Abstimmungsbezirke zusammengelegt, etwa in Schulen mit mehreren Wahlbezirken.
  • Für dich ändert sich kaum etwas: Dein gewohntes Wahllokal bleibt bestehen.

Briefabstimmung bleibt möglich

Wie bei einer normale Wahl kannst du Briefunterlagen anfordern und bequem von Zuhause abstimmen. Eine Briefwahl direkt in städtischen Gebäuden wird es diesmal jedoch nicht geben.

Abstimmungsbenachrichtigung kommt Mitte Januar

Alle Stimmberechtigten bekommen Mitte Januar Post. Die Frage lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?“

Ein „Ja“ ist verbindlich, wenn

  • die Mehrheit dafür stimmt und
  • diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.

Das bedeutet: Mindestens 27.035 gültige Ja-Stimmen wären nötig.

Kosten und Ablauf der Ergebnisfeststellung

Die Kosten für den Bürgerentscheid liegen bei rund 160.000 Euro. Nach der Abstimmung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis fest, anschließend wird es öffentlich bekannt gegeben.

Rund 900 Wahlhelfer werden gebraucht

Für den reibungslosen Ablauf werden etwa 900 Helfer benötigt. Neben erfahrenen Wahlhelfern sollen auch zufällig ausgewählte Oldenburgerinnen und Oldenburger zum Einsatz kommen.
Wer sich freiwillig melden möchte, kann das online über die Seite der Stadt tun.

Was regelt die aktuelle Baumschutzsatzung überhaupt?

Die Satzung ist erst seit dem 19. Juli 2025 in Kraft und schützt:

  • alle Laubbäume,
  • Eiben,
  • Kiefern,
  • Lärchen,
    ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe.

Fällen, starke Rückschnitte, Kappungen oder Eingriffe in den Wurzelbereich sind genehmigungspflichtig. Die Regelung soll verhindern, dass wertvolle Bäume ohne triftigen Grund verschwinden. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen, die auf Antrag geprüft werden.



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