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  • 19. November 2025 um 16:59

Haareneschviertel startet 2026 mit weniger Parkstress: Neue Bewohnerparkzone G kommt

Ab dem 1. Januar 2026 verändert sich das Parken im Haareneschviertel deutlich.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Entspannter parken statt endlos suchen
  2. Warum die neue Zone eingeführt wird
  3. So funktioniert die Zone G
  4. Wo genau die Zone verläuft
  5. Ausnahmen: Wann kostenlos geparkt werden darf
  6. Wer den Bewohnerparkausweis beantragen kann
  7. Wo der Ausweis erhältlich ist
  8. Fazit: Weniger Parkfrust, mehr Lebensqualität

Entspannter parken statt endlos suchen

Die neue Bewohnerparkzone G soll für weniger Parkchaos, weniger kreisende Autos und weniger Lärm sorgen – ein echter Schritt hin zu mehr Ruhe im beliebten Viertel nahe der Oldenburger Innenstadt.

Warum die neue Zone eingeführt wird

Die Parksituation im Haareneschviertel ist seit Jahren angespannt. Viele Autos suchen lange nach einem Stellplatz, besonders zu Stoßzeiten. Die neue Bewohnerparkzone G soll genau das verhindern und die vorhandenen Parkflächen vorrangig den Menschen im Viertel zugutekommen.
Los geht’s offiziell am Donnerstag, 1. Januar 2026 – die Parkautomaten starten allerdings erst am 2. Januar wegen des Feiertags.

So funktioniert die Zone G

In Zukunft ist Parken in der Zone G nur noch gegen Gebühr möglich. Für alle, die im Viertel leben, gibt es den Bewohnerparkausweis. Damit darf dauerhaft und kostengünstig in der gesamten Zone geparkt werden.
Der Ausweis kostet 200 Euro pro Jahr und gilt jeweils für zwölf Monate.

Wo genau die Zone verläuft

Die neue Parkzone zieht sich ab der Jade Hochschule entlang der Ofener Straße in Richtung Westkreuz, reicht bis zur Bahnlinie und verläuft dann östlich bis zur Auguststraße. Damit umfasst sie einen großen Teil des Haareneschviertels – besonders jene Straßen, in denen bisher besonders hoher Parkdruck herrschte.

Ausnahmen: Wann kostenlos geparkt werden darf

Gute Nachricht für alle, die Besuch bekommen oder nur kurz im Viertel unterwegs sind:
Außerhalb der Regelzeiten – montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr – darf weiterhin frei und kostenlos auf den ausgewiesenen Flächen geparkt werden.

Wer den Bewohnerparkausweis beantragen kann

Der Ausweis ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz in der Zone gedacht. Außerdem gilt:

  • keine eigene Garage oder privater Stellplatz
  • pro Person nur ein Ausweis
  • das Auto muss auf die Person zugelassen sein oder nachweislich von ihr genutzt werden

Wo der Ausweis erhältlich ist

Der Bewohnerparkausweis kann entweder bequem online oder direkt vor Ort beantragt werden:

  • Technisches Rathaus – Industriestraße 1, Eingang H, Raum 035
  • Online-Serviceportal der Stadt Oldenburg

Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument und der Fahrzeugschein. Wird ein fremdes Fahrzeug genutzt, ist zusätzlich eine Nutzungsbestätigung notwendig.

Fazit: Weniger Parkfrust, mehr Lebensqualität

Mit der Einführung der Parkzone G startet das Haareneschviertel entspannter ins neue Jahr. Ziel ist ein ruhigeres Wohnumfeld und mehr Stellplätze für die Menschen, die hier leben – ein klarer Schritt zu einem verträglicheren Parkkonzept für die Zukunft.



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