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Redaktion -
6. November 2025 um 15:09
Geflügelpest im Nordwesten: Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen in Oldenburg – das musst du jetzt wissen!
Was steckt hinter der neuen Maßnahme?
Ab sofort gilt im Stadtgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Das betrifft unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasanen und Wachteln.
Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.
Warum ist die Aufstallungspflicht notwendig?
In den vergangenen Wochen gab es mehrere bestätigte Fälle von Geflügelpest in umliegenden Kommunen sowie zahlreiche infizierte Wildvögel in Niedersachsen – besonders unter Kormoranen. Fachleute gehen davon aus, dass das Virus über den Vogelzug auch in Oldenburg angekommen sein könnte.
Das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel gilt inzwischen als hoch. Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass der Erreger in größere Bestände eingeschleppt wird – denn das könnte schwere wirtschaftliche Folgen und enorme Tierverluste nach sich ziehen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Die Aufstallungspflicht gilt nur für Bestände mit über 50 Tieren.
Kleine Haltungen mit bis zu 50 Stück Geflügel sind vorerst von der Vorgabe ausgenommen, da diese erfahrungsgemäß ein geringeres Risiko in der Seuchenausbreitung darstellen. Auch andere Kommunen in der Region haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt.
So können Halter das Infektionsrisiko zusätzlich verringern
Auch abseits der Stallpflicht gibt es wichtige Maßnahmen, um die Geflügelbestände zu schützen:
- Schutzkleidung beim Betreten des Stalls nutzen
- Geräte und Stallbereiche regelmäßig reinigen und desinfizieren
- Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen strikt vermeiden
Diese Hygieneregeln helfen dabei, mögliche Viren gar nicht erst in den Bestand zu tragen.
Wo gibt es weitere Infos und Hilfe?
Im Serviceportal der Stadt Oldenburg findest du unter dem Stichwort „Tierseuchen“ weitere Informationen und rechtliche Hinweise zur Geflügelpest.
Bei offenen Fragen steht das Veterinäramt Oldenburg mit Rat zur Seite – telefonisch oder per E-Mail.
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