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  • 5. November 2025 um 09:54
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Schüsse in Oldenburg: Anklage nach tödlichem Polizeieinsatz erhoben

Nach dem tödlichen Schusswaffeneinsatz am Ostersonntag, 20.04.2025, in der Oldenburger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen beendet und Anklage gegen einen Polizeibeamten erhoben.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Ermittlungen abgeschlossen: Anklage gegen Polizeibeamten
  2. Staatsanwaltschaft: Keine vorsätzliche Tötung
  3. Opfer wollte fliehen – keine Notwehrlage
  4. Fahrlässige Tötung: Vorwurf und mögliche Strafe
  5. Wie geht es weiter?
  6. Statement vom Polizeipräsidenten Andreas Sagehorn zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zum Fall Lorenz A.

Ermittlungen abgeschlossen: Anklage gegen Polizeibeamten

Bei dem Einsatz kam ein 21-Jähriger aus Oldenburg ums Leben. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung wurde nun dem Landgericht Oldenburg vorgelegt.

Staatsanwaltschaft: Keine vorsätzliche Tötung

Laut Staatsanwaltschaft muss sich der Beamte wegen des Todes des 21-Jährigen vor Gericht verantworten. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt liege nicht vor. Der Beamte habe irrtümlich angenommen, sich in einer akuten Notwehrsituation zu befinden und glaubte, mit einem Messer angegriffen zu werden. Dieser sogenannte Putativnotwehr-Irrtum habe jedoch nicht den tatsächlichen Umständen entsprochen.

Opfer wollte fliehen – keine Notwehrlage

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 21-Jährige vor der Schussabgabe zwar Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, jedoch kein Messer bei sich. Zudem sei der junge Mann lediglich vor einer Festnahme geflüchtet. Eine tatsächliche Notwehrlage habe zum Zeitpunkt des Schusses nicht bestanden.

Fahrlässige Tötung: Vorwurf und mögliche Strafe

Die Ermittler vertreten die Ansicht, dass der Beamte den Irrtum über die Gefahrensituation hätte vermeiden können und müssen. Daher liege fahrlässige Tötung vor. Für dieses Delikt sieht § 222 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Wie geht es weiter?

Das Landgericht Oldenburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Erst danach wird feststehen, wann es zu einem Prozess kommt.

Statement vom Polizeipräsidenten Andreas Sagehorn zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zum Fall Lorenz A.

Zitat

Zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05.11.25 äußert sich der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Andreas Sagehorn, wie folgt:

"Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Oldenburg steht fest, dass die Frage der Strafbarkeit in diesem äußerst komplexen wie aufwühlenden Fall vor Gericht geklärt wird. Dieser Schritt ist Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens und kann - ganz unabhängig vom Urteil - den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen bei der Verarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses helfen. Ihnen gilt weiterhin mein Mitgefühl.

Bis zur endgültigen Entscheidung durch die Justiz gilt wie immer die Unschuldsvermutung. Die Anklageerhebung ist das Resultat professioneller und sorgfältiger Ermittlungsarbeit, wobei die Staatsanwaltschaft von der Polizei vollumfänglich, transparent und neutral unterstützt wurde. Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde."



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