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    • Oldenburg
  • Redaktion
  • 2. Oktober 2025 um 20:23

Oldenburg verbietet Lachgas-Verkauf an Minderjährige – Geldstrafen bis 5.000 Euro möglich

Symbolfoto

In Oldenburg tritt ab dem 11. Oktober 2025 ein Verbot für den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Kraft.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Neues Verbot ab Oktober
  2. Auch Weitergabe und Automaten betroffen
  3. Übergang bis zum Bundesgesetz
  4. Noch keine genauen Fallzahlen

Neues Verbot ab Oktober

Ab dem 11. Oktober 2025 ist im gesamten Stadtgebiet Oldenburg der Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Grundlage ist eine neue Verordnung, die der Rat der Stadt am 29. September beschlossen hat und die am 10. Oktober offiziell im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Auch Weitergabe und Automaten betroffen

Das Verbot umfasst nicht nur den direkten Verkauf, sondern auch die Weitergabe durch Volljährige. Damit soll verhindert werden, dass die Partydroge indirekt an Minderjährige gelangt. Ebenso gilt das Verbot für Automaten, die Lachgas ohne ausreichende Alterskontrolle anbieten. Wer gegen die neue Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Ausgenommen bleiben nur anerkannte gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Nutzungen sowie ärztliche Anwendungen.

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Übergang bis zum Bundesgesetz

Die städtische Verordnung ist zeitlich begrenzt und tritt außer Kraft, sobald ein bundesweites Verbot in Kraft tritt. Dieses soll Anfang 2026 folgen und auch den Onlinehandel mit Lachgas stärker regulieren. Mit der Oldenburger Regelung will der Stadtrat die Zeit bis dahin überbrücken und eine Schutzlücke schließen.

Noch keine genauen Fallzahlen

Konkrete Daten zum Ausmaß des Lachgas-Konsums unter Minderjährigen in Oldenburg liegen der Stadtverwaltung derzeit nicht vor. Dennoch wird mit der neuen Verordnung ein klares Signal zum Jugendschutz gesetzt.



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