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„Samstags einfach Bus fahren“: Oldenburger steigen begeistert in kostenlose Busse ein 🚍✨
Das Angebot „Samstags einfach Bus fahren“ lockt in Oldenburg viele zusätzliche Fahrgäste in die Busse.
Redaktion
Ab dem 11. Oktober 2025 ist im gesamten Stadtgebiet Oldenburg der Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Grundlage ist eine neue Verordnung, die der Rat der Stadt am 29. September beschlossen hat und die am 10. Oktober offiziell im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Das Verbot umfasst nicht nur den direkten Verkauf, sondern auch die Weitergabe durch Volljährige. Damit soll verhindert werden, dass die Partydroge indirekt an Minderjährige gelangt. Ebenso gilt das Verbot für Automaten, die Lachgas ohne ausreichende Alterskontrolle anbieten. Wer gegen die neue Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Ausgenommen bleiben nur anerkannte gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Nutzungen sowie ärztliche Anwendungen.
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Redaktion
Die städtische Verordnung ist zeitlich begrenzt und tritt außer Kraft, sobald ein bundesweites Verbot in Kraft tritt. Dieses soll Anfang 2026 folgen und auch den Onlinehandel mit Lachgas stärker regulieren. Mit der Oldenburger Regelung will der Stadtrat die Zeit bis dahin überbrücken und eine Schutzlücke schließen.
Konkrete Daten zum Ausmaß des Lachgas-Konsums unter Minderjährigen in Oldenburg liegen der Stadtverwaltung derzeit nicht vor. Dennoch wird mit der neuen Verordnung ein klares Signal zum Jugendschutz gesetzt.
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